Ouddorp Connection

Vermietungsbedingungen

VERMIETUNGSBEDINGUNGEN (Deutsch)

Hier lesen Sie eine deutsche Übersetzung der allgemeinen Vermietungsbedingungen von Ouddorp Connection. Im Falle von Abweichungen oder Differenzen zwischen dem deutschen und dem niederländischen Text, ist immer der niederländische Text verbindlich.

1. Begriffsbestimmungen 
1.1. Vermieter: Ouddorp Connection, mit Sitz in Ouddorp [Niederlande] und Geschäftsstelle an der Oude Nieuwlandseweg 43c in (NL-3253 LL) Ouddorp, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 72515589.
1.2. Eigentümer: der Eigentümer der Mietsache beziehungsweise der Berechtigte an derselben.
1.3. Mieter: die Gegenpartei des Vermieters. Darunter wird verstanden: (i) jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die Miete der Mietsache schließen will, beziehungsweise schon geschlossen hat und (ii) die den Mieter begleitenden Personen.
1.4. Mietsache: Die in der Buchung angegebene(n) vom Mieter gemietete(n) Ferienwohnung(en)/-haus (-häuser) und deren Einrichtungsgegenstände.
1.5. Buchungsanfrage: Anfrage eines Mieters für das Mieten einer Mietsache während einer bestimmten Zeit und die Leistung optionaler Zusatzkosten.
1.6. Offerte: Offerte anlässlich der Buchungsanfrage, unter Angabe der Mietsache, der Mietzeit, des Mietbetrages und der Zusatzkosten.
1.7. Zusatzkosten: Die vom Mieter zu zahlenden Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, die vom Vermieter zu erbringen sind, wie z.B. Reinigung des Mietobjektes, Miete von Extras, Kaution, alles wie in der Buchung angegeben.

1.8. Kurtaxen: Die Kurtaxen werden in der Buchung speziell ausgewiesen und auf der Rechnung aufgeführt. 

1.9. Mietzeit: Der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des in der Buchung angegebenen Zeitraums von/bis.
1.10. Mietbetrag: Gesamtbetrag des Mietpreises für die Mietsache zuzüglich der Zusatzkosten im Sinne von Artikel 1.7.
1.11. Buchung: Der zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossene Vertrag über die Vermietung der Mietsache und die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen, die alle durch die vorliegenden Vermietungsbedingungen geregelt werden.

1.12. Kaution: Die vom Mieter zugunsten des Vermieters zu überweisende Bürgschaftssumme, als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters für Schäden am Mietobjekt und/oder dessen Einrichtungsgegenständen, für die der Mieter haftet, wie in der Buchung angegeben. ( gilt nur beim Sonstige Hausern)
1.13 Schadensumlage: Anstelle einer Kaution erhebt der Vermieter eine kleine Schadensumlage für Schäden am Mietobjekt und/oder dessen Einrichtungsgegenständen, für die der Mieter haftet, wie in der Buchung angegeben. Die Schadensumlage wird nicht zurückerstattet.

1.14. Anzahlung: Die vom Mieter zu leistender Anzahlung im Sinne von Artikel 4.1. in Höhe von 30 % des Mietbetrages im Sinne von Artikel 1.10.

2. Allgemeines
2.1. Diese Vermietungsbedingungen finden Anwendung auf alle (Buchungs-)Anfragen, Offerten, Angebote, Buchungen und/oder anderen Vereinbarungen von und mit dem Vermieter über Vermietung einer oder mehreren Mietsachen und die Erbringung von zusätzlichen Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart worden ist. 

2.2. Es wird vorausgesetzt, dass der Mieter bei einer Buchungsanfrage oder beim Zustandekommen einer Buchung, ungeachtet eines besonderen Hinweises oder einer speziellen Mitteilung, diese verbindlichen Vermietungsbedingungen akzeptiert. Abweichende oder andere Bestimmungen und Bedingungen des Mieters lehnt der Vermieter ausdrücklich ab.
2.3. Die vorliegenden Vermietungsbedingungen finden ebenfalls Anwendung auf Verträge mit dem Vermieter, für deren Ausführung der Vermieter Dritte einschaltet.
2.4. Diese allgemeinen Vermietungsbedingungen können einseitig vom Vermieter geändert werden.

3. Buchung
3.1. Eine Buchungsanfrage wird als Reservierungsanfrage betrachtet und ist somit keine bindende Buchung.
3.2. Anlässlich einer Buchungsanfrage für die Miete einer Mietsache überprüft der Vermieter die Verfügbarkeit der betreffenden Mietsache und die anwendbaren Bedingungen und unterbreitet eine Offerte unter Anwendung dieser Mietbedingungen.
3.3. Alle Offerten des Vermieters sind jeweils unverbindlich und erfolgen unter dem Vorbehalt zwischenzeitlicher Änderungen.
3.4. Eine Buchung kommt in dem Moment zustande, wo der Mieter dem Vermieter schriftlich per E-Mail, über die Website oder per Post seine Annahme der Offerte bestätigt. Solange eine Offerte nicht angenommen worden ist, kann sie jederzeit einseitig vom Vermieter widerrufen werden.
3.5. Aus den Beschreibungen der Mietsache auf der Website des Vermieters oder einer anderen Webseite, auf der die Mietsache vom oder im Namen des Vermieters als Ferienwohnung/-haus zur Vermietung angeboten wird, können keine Rechte hergeleitet werden. Fehler oder Irrtümer in der Buchung des Vermieters sind für den Vermieter nicht bindend und können jederzeit vom ihm ohne Kostenerstattung oder Schadensersatz korrigiert werden.
3.6. Der Vermieter versichert, dass er im Namen des Eigentümers ermächtigt ist, die Mietsache als Ferienwohnung/-haus zu vermieten.

4. Zahlung
4.1. Zur Bestätigung der Buchung hat der Mieter eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung beträgt 30 % des Mietbetrages für die ganze Mietzeit.
4.2. Innerhalb von drei Tagen nach der Bestätigung der Reservierungsanfrage gemäß Artikel 3.4., muss der Mieter den Gesamtbetrag der Anzahlung auf das Bankkonto des Vermieters überwiesen haben.

4.3. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der in Artikel 4.2. angegebenen Frist, kann der Vermieter die Buchung stornieren. In diesem Fall gilt die Bestimmung in Artikel 5.5. 
4.4. Der restliche Mietbetrag für die vereinbarte Mietzeit (und zwar der Gesamtmietbetrag abzüglich der Anzahlung, mithin 70 % des Mietbetrages) ist spätestens einen Monat vor Mietbeginn zu zahlen.
4.5. Erfolgt die Zahlung des restlichen Mietbetrages ‒ im Sinne von Artikel 4.4. ‒ nicht innerhalb der dort angegebenen Frist, kann der Vermieter die Buchung stornieren. In diesem Fall gilt ebenfalls die Bestimmung in Artikel 5.5.
4.6. Die Kaution, beziehungsweise der eventuelle Restbetrag davon, wird nach Verrechnung mit eventuellen Forderungen innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablauf der Mietzeit von dem Vermieter an den Mieter zurückerstattet.

5. Stornierungen

5.1. Bis 14 Tage vor der Anreise kann eine Buchung durch den Mieter kostenlos storniert werden. Alle bereits einbezahlten Beträge werden zurückerstattet.
5.2. Bei Stornierung der Buchung durch den Mieter kürzer als einen Monat 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums, schuldet der Mieter den ganzen in der Buchung angegebenen Mietbetrag und die Zusatzkosten vollumfänglich. Der Mieter kann über eine allfällige Reise-Rücktritts-Versicherung Ansprüche geltend machen.

6. Ankunft und Abreise
6.1. Die Mietsache kann vom Mieter ab 16.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages bezogen werden.
6.2. Der Mieter muss die Mietsache am vereinbarten Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr verlassen.
6.3. Verlässt der Mieter die Mietsache später als vereinbart, ist der Vermieter berechtigt dem Mieter für jeden Tag, an dem der Mieter diese später als vereinbart verlässt, 25 % des Mietpreises und eventuelle Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Dies ist unabhängig vom Recht des Vermieters, den Mieter aus der Mietsache zu verweisen (verweisen zu lassen) und die tatsächlichen Kosten für den entstandenen Schaden vom Mieter zu verlangen.

7. Aufenthalt
7.1. Während des Aufenthalts darf die in der Beschreibung des Hauses angegebene maximale Personenzahl sowie die maximale Anzahl Autos, die geparkt werden können, nicht überschritten werden.

7.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Der Mieter darf die Einrichtung der Mietsache nicht ändern oder umstellen. Eventuelle Mängel sind dem Vermieter gleich nach Ankunft schriftlich oder per E-Mail zu melden.
7.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in dem gleichen Zustand zu hinterlassen, in der er sie vorgefunden hat, das heißt in gutem Zustand und ohne Mängel.
7.4. Bei der Buchung beauftragt der Mieter als zusätzliche Leistung den Vermieter mit einer professionellen Reinigung am Ende der Mietzeit. Der Mieter ist dennoch verpflichtet, den Müll aus der Mietsache zu entsorgen, Essgeschirr und Pfannen sauber abzuwaschen, den Geschirrspüler auszuräumen und die Mietsache besenrein zu hinterlassen. Wenn dem Mieter in der Mietobjekt ein Grill und/oder ein Kamin zur freien Verfügung steht, muss die vollständige Reinigung, wie Entsorgen der Asche und Reinigung des Grillrostes, ebenfalls vom Mieter vor der Abreise ausgeführt werden.

8. Bettwäsche und Handtücher
8.1. Bettwäsche  Hand- und Küchentücher wird vom Vermieter zur Verfügung gestellt und sind im Preis inbegriffen.

8.2. Die Betten müssen vom Mieter bezogen und am Abreisetag wieder abgezogen und im jeweiligen Kissenbezug deponiert werden.
8.5. Es können noch weitere Extras gebucht werden. Die Kosten für die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Extras werden dem Mieter als Zusatzkosten zu dem Mietbetrag in Rechnung gestellt.

9. Internetbenutzung
9.1. Je nach Mietsache bietet der Eigentümer dem Mieter Zugang zum Internet über ein Wi-Fi-Netzwerk an.
9.2. Der Mieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und datenschutzgerechte Internetbenutzung sowie für die dafür erforderliche Hard- und Software, Konfiguration, Peripheriegeräte und Anschlüsse, aber auch für Maßnahmen zur Sicherung des Computers bzw. Betriebssystems.

9.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung des Internets oder aus Störungen des Netzes ergeben.

9.4. Der Mieter hat sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalten, wie es von einem verantwortungsbewussten und sorgfältigen Internetnutzer erwartet werden kann, und muss die gesetzlichen Vorschriften beachten. Der Mieter unterlässt es, Internetseiten zu besuchen, die rechtswidrig sind oder dem Ruf des Vermieters widersprechen.

9.5. Wenn der Vermieter eine Belästigung an Dritten und/oder einen (sonstigen) Internetmissbrauch feststellt oder vermutet, haben der Vermieter und/oder der Eigentümer das Recht, den Internetzugang ohne weitere Ankündigung vollständig oder anderweitig zu sperren, wobei eventuelle Geldbußen an den Mieter weitergegeben werden.

10. Haftung
10.1. Der Mieter benutzt die Mietsache auf eigene Gefahr.
10.2. Der Mieter ist selbst für die sichere Benutzung der in oder auf dem Mietobjekt vorhandenen Spielgeräte verantwortlich.  Der Gebrauch aller vorhandenen Apparate und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
10.3. Weder der Vermieter noch der Eigentümer haften für Unfälle oder Krankheiten, die sich während des Aufenthalts des Mieters im, am oder um das Mietobjekt oder während der Mietzeit ereignen.
10.4. Der Mieter haftet für alle Schäden, die an der Mietsache während der Mietzeit entstehen. Dazu zählen auch das Inventar und vorhandene Mobiliar.
10.5. Weder der Vermieter noch der Eigentümer haften für Schäden, die dem Mieter oder seinem Eigentum durch Feuer, Leckagen, Diebstahl, Verlust, Unfall oder andere Ursachen entstehen.

10.6. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für Mängel an der Mietsache. Der in der Buchung angegebene Zustand der Mietsache gilt nicht als Mangel. Im Fall von Reklamationen oder Mängel an der Mietsache gilt die Bestimmung in Artikel 14. Der Vermieter wird sich nach besten Kräften bemühen, etwaige Mängel so schnell wie möglich und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben oder beheben zu lassen.

10.7. In allen Fällen beschränkt sich die Haftung sowohl des Vermieters als auch des Eigentümers auf den Mietpreis. Die Haftung für indirekte Folgeschäden wie z.B. entgangene Urlaubsfreuden, reduzierte Urlaubstage, Reisekosten zum und vom Mietobjekt, Ausfall von Einrichtungsgegenständen des Mietobjekts, die nicht wie erwartet funktionieren, ist ausgeschlossen. 

10.8. Der Vermieter und der Eigentümer sind berechtigt, den Mieter aus dem Mietobjekt zu entfernen, wenn der Mieter eine (ernsthafte) Belästigung, ein Fehlverhalten oder einen Missbrauch des Mietobjekts verursacht, oder wenn der Mieter anderweitig seine Verpflichtungen aus der Buchung nicht erfüllt. In einem solchen Fall wird der Mietpreis nicht zurückerstattet und weder der Vermieter noch der Eigentümer haften für etwaige Verluste des Mieters.

11. Haustiere
11.1. In der Beschreibung des Mietobjekts auf der Website des Vermieters (oder einer anderen Website, auf der das Mietobjekt vom Vermieter oder in dessen Namen als Ferienhaus angeboten wird) ist vermerkt, ob und wie viele Haustiere (Hunde) erlaubt sind.

11.2 Der Mieter muss bei einer Buchung die Haustierart und insbesondere die Anzahl Hunde angeben. Es dürfen maximal die in der Buchung angegebene Höchstzahl von Haustieren mitgebracht werden.
11.3. Will der Mieter Haustiere in die Mietsache mitnehmen, muss er dies dem Vermieter bei der Buchung schriftlich mitteilen. Im Zusammenhang mit zusätzlichen Reinigungskosten für die obligatorische Endreinigung der Mietsache, erhöhen sich gegebenenfalls die Zusatzkosten, wie in der Buchung angegebenen.

12. Hausordnung (Parkreglement)
12.1. Der Mieter hat die Hausordnung und, falls die Mietsache Teil eines Ferienparks ist, die Vorschriften der Parkordnung strikte einzuhalten. Ein Exemplar dieser Ordnungen befindet sich in der Informationsmappe in der Mietsache.

13. Reklamationen und Schäden
13.1. Kommt es unverhofft zu Reklamationen bezüglich der Mietsache oder der Zusatzleistungen, ist der Mieter verpflichtet, seine Reklamation sofort während der Mietzeit dem Vermieter zu melden.
13.2. Eine dem Vermieter mündlich gemeldete dringende Reklamation ist diesem unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.
13.3. Alle sonstigen nicht dringenden Reklamationen sind dem Vermieter ohne Verzögerung und während der Mietzeit schriftlich oder per E-Mail zu melden.
13.4. Dem Vermieter ist jederzeit die Gelegenheit zu geben, die Reklamation zu beseitigen.
13.5. Wird unterlassen dem Vermieter während des Aufenthalts eine Reklamation zu melden, gilt die Reklamation als unbegründet. Der Vermieter ist dann berechtigt die Ansprüche des Mieters abzuweisen.
13.6. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden am Mietobjekt oder Einrichtungsgegenständen zu vermeiden.
13.7. Sollte dennoch ein Schäden am Mietobjekt und/oder dessen Einrichtungsgegenständen durch den Mieter passieren, ist dieser verpflichtet dies sofort oder spätestes vor dessen Abreise dem Vermieter schriftlich zu melden.

14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
14.1. Die Buchung und diese Bedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
14.2. Im unverhofften Streitfall versuchen die Parteien eine gütliche Lösung zu finden.
14.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung einer Buchung oder daraus resultierenden Verträgen ergeben und die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt.

15. Alter
15.1. Wenn es sich bei Ihrer Reisegruppe nicht um eine Familie handelt, müssen alle Mitreisenden mindestens 25 Jahre alt sein. Jugendgruppen sind in unseren Unterkünften nicht erlaubt.

Wenn Ihre Reisegruppe keine Familie oder Verwandte ist, müssen alle Reisebegleiter mindestens 25 Jahre alt oder älter sein. Jugendgruppen sind in unseren Unterkünften nicht erlaubt.